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Sprafke's Blog

LG Baden-Baden: Haftbefehl in einem BtM-Verfahren aufgehoben

Nach zwei Tagen Hauptverhandlung hat eine große Strafkammer des Landgerichts den bestehenden Haftbefehl nach bisher sehr gut verlaufener Hauptverhandlung auf Antrag der Verteidigung aufgehoben, da sich große Teile der Anklage als falsch herausgestellt haben und, weil keine Fluchtgefahr mehr bestand. Konkret wird über gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln verhandelt.

Das Verfahren wurde unterbrochen. Eine Entscheidung wird Anfang November 2011 erwartet.