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Beim Vorwurf eines Tötungsdelikts, vollendet oder versucht, haben Sie nur einen einzigen Schuß - und der sitzt besser.

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Mord und Totschlag: Verteidigung wegen Straftaten gegen das Leben

Bei Vorwürfen wie Mord und Totschlag gibt es keine zweite Chance, das erwünschte Ergebnis der Ermittlungen oder der Gerichtsverhandlung zu erreichen. Man hat in aller Regel nur ein einziges Mal die Möglichkeit, ein Verfahren aus dem Bereich “Mord und Totschlag” zu seinen Gunsten zu entscheiden – nämlich vor dem Schwurgericht oder aber im Rahmen des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft. Wenn Sie also nur einen einzigen Schuß haben – um einmal im Bild zu bleiben – dann sollten Sie sich Ihrer strafprozessualen Waffe und der dazugehörigen Munition absolut sicher sein. 

Ein Verfahren vor dem Schwurgericht erfordert eine Spitzenleistungen der Verteidigung: Auf den Punkt, konzentriert, bestimmt und durchschlagskräftig. So, wie ich es neben vielen anderen in einem Fall vor dem Landgericht in Karlsruhe durch einen Freispruch wegen Notwehr bewiesen habe (hier lesen Sie den Artikel dazu).

Auch inn vielen anderen Verfahren vor Landgerichten aber auch vor Oberlandesgerichten mit Vorwürfen aus dem Bereich “Völkermord, Mord und Totschlag” habe ich mein Können unter Beweis gestellt. Auch Sie dürfen mir hier gerne vertrauen. Ich nehme mich Ihres Falls gerne an.