Das Staatsschutzstrafrecht umfaßt im wesentlichen zwei Bereiche: Spionage und Terror.
In den allermeisten Fällen wird hier der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof als Staatsanwalt des Bundes tätig und verfolgt Straftaten aus diesen Bereichen. Hinzu kommt eine internationale Zuständigkeit für Völkerstrafsachen, wie Kriegsverbrechen, die im Rahmen kriegerischer Auseinandersetzungen begangen worden sind.
Mit zunehmenden Migrationsbewegungen auf der ganzen Welt und der Zunahme des rechtsextremistischen Terrors, ist die Verteidigung in internationalen Strafsachen mittlerweile auf der Tagesordnung. Aber auch die Verfolgung rechten Terrors nimmt merklich zu.
Ich verteidige seit Jahren erfolgreich in großen Staatsschutzverfahren bei vielen deutschen Oberlandesgerichten und kann auf gleich zwei Freisprüche zurückblicken, die in erstinstanzlichen Verfahren bei Oberlandesgerichten eher Seltenheitswert haben.