Die Verteidigung gegen Vorwürfe aus dem Bereich der Sexualdelikte stellt im Grunde eine eigene “Wissenschaft” dar und ist mit der Tätigkeit eines Strafverteidigers in anderen Bereichen des Strafrechts, nicht unbedingt vergleichbar. Hier sind nicht nur Fähigkeiten in Vernehmungstechnik, Vernehmunsgtaktik und Prozeßführung gefragt; der Verteidiger muß auch in der Lage sein, anhand von Kenntnissen der Aussagepsychologie Zeugenaussagen auf ihre Glaubhaftigkeit hin würdigen zu können. Die wichtigste Frage bei Vorwürfen, die Sie bestreiten lautet immer: “Ist die Aussage erlebnisfundiert?”
Kein anderes Gebiet des Strafrechts bewegt die Gemüter der Beteiligten so sehr, wie das Sexualstrafrecht. In keinem anderem Gebiet des Strafrechts ist das öffentliche Interesse am Ausgang eines Strafverfahrens so groß und gleichzeitig geeignet, unterbewußt Druck auf ein erkennendes Gericht auszuüben. In keinem anderen strafrechtlichen Deliktsbereich werden an das Können und die Erfahrung des Verteidigers so hohe Anforderungen gestellt, wie im Sexualstrafrecht. Und das auch zurecht. In keinem anderen Bereich des Strafrechts haben Sie so viel zu verlieren, wie hier. Ich verteidige regelmäßig, seit vielen Jahren und erfolgreich in zahlreichen Verfahren des Sexualstrafrechts und nehme für mich eine deutlich überdurchschnittliche Befähigung hierzu in Anspruch. Besuchen Sie gern auch meine Spezialseite zu diesem Thema unter der url www.anwalt-sexualstrafrecht-bundesweit.de.