Geschichten aus dem Alltag eines Anwalts

Sprafke's Blog

Ramsauer’s neues Punktesystem

Nun ist es amtlich: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat heute das neu einzuführende “Fahreignungssystem” vorgestellt. Im Vergleich zum bisherigen Punktesystem ergeben sich eine Vielzahl von zum Teil gravierenden Änderungen.

Das System unterscheidet nur noch zwischen schweren Verkehrsverstößen und besonders schweren Verkehrsverstößen.

  • Verkehrsstraftaten, also Unfallflucht oder Trunkenheit im Verkehr, werden zukünftig einheitlich mit 2 Punkten bewertet, wo es bisher 5, 6 oder 7 Punkt gab.
  • Ordnungswidrigkeiten, die bislang mit einem Regelfahrverbot geahndet wurden, z.B. eine überfahrene rote Ampel nach mehr als einer Sekunde Rotlicht oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften, werden zukünftig ebenfalls mit 2 Punkten bewertet und damit unabhängig vom Bußgeld Verkehrsstraftaten gleichgestellt.
  • Alle anderen Ordnungswidrigkeiten, die bisher ohne ein Fahrverbot ausgekommen sind, geben zukünftig 1 Punkt in Flensburg.

Anders als bisher verjähren die einzelnen Eintragungen im Verkehrszentralregister auch unabhängig voneinander nach 2,5, 5  bzw. 10 Jahren. Die Überliegefrist wird abgeschafft.

Bei Erreichen von 8 Punkten ist dann Schluss und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Bei 4 und 6 Punkten erfolgen Ermahnungen und Verwarnungen.

Weitere Infos und übersichtliche Grafiken gibts auf der Seite des BMVBS.