Geschichten aus dem Alltag eines Anwalts

Sprafke's Blog

Malen nach Zahlen bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart

Jeder kennt das: Malen nach Zahlen. Auf einem Blatt Papier (hier: Ermittlungsakte) befinden sich ganz viele Punkte (hier: Beweismittel aus der Ermittlungsakte), die eigentlich so miteinander mittels Linienziehung zu verbinden sind, daß eine lustige Figur (hier: hinreichender Tatverdacht) entsteht. Und weil ein Staatsanwalt schon per Gesetz dazu verpflichtet ist, gab sich unser Staatsanwalt ganz besonders große Mühe, die Punkte so zu nummerieren, daß eine möglichst schillernde Figur dabei herauskommt.

Also, beschloß unser Staatsanwalt eine Figur zu zeichnen, die so aussieht, wie der Besitz von Betäubungsmitteln – ganz genau der Besitz von exakt 47,67 Gramm Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von exakt 11,5% THC.

Was war passiert? Irgendwann kam der Verdacht auf, der Beschuldigte habe unbedarften jungen Damen eine Tüte mit der Bitte überreicht, diese zu seiner Wohnanschrift zu bringen. Neugierig, wie junge Damen eben manchmal sind, wurde dann die Tüte geöffnet und etwas erblickt, was die zwei Damen auf die Idee brachte, es könnte sich um Marihuana handeln. Das sagten Sie später dann auch alles der Polizei. Dort nahm man sich dann ausreichend Zeit und versuchte die Menge zu bestimmen. Die erste Zeugin sagte, es sei ein Ballen gewesen, vielleicht 35 cm lang und 7 cm im Durchmesser. Die zweite Zeugin sprach von einem Körper, der sie unwiderstehlich an ein ovales Ei erinnere, vielleicht 20 cm lang und 10 cm im Durchmesser.

Und weil Juristen ja nach allgemeiner Ansicht nicht rechnen können oder dies auch einfach nicht wollen, wurde das Landeskriminalamt um Hilfe gebeten. Es sollte die vorwerfbare Menge bestimmt werden. Bereits hier versäumte man die Zeuginnen zu fragen, wie sie es eigentlich angestellt hatten, den Inhalt als verbotenes BtM einzuordnen, beschworen doch beide Zeuginnen rein gar nichts mit Drogen zu tun zu haben. Jedenfalls kam dann ein Chemiker aufs Tapet, der mit komplizierten Formeln aus einem Ballen und einem ovalen Ei das Volumen einer Kugel und eines Zylinders errechnete und dann sage und schreibe zu einer BtM-Dichte von 62 Gramm / Liter kam und daraus – selbstverständlich zugunsten des Mandanten – eine vorwerfbare Menge von 47,67 Gramm kalkulierte. Ach ja: Das Marihuana, das niemand jemals in der Hand hatte, sollte einen Wirkstoffgehalt von 11,5% haben, weil diesen Gehalt eben die meisten in Baden-Württemberg untersuchten Proben haben.

Unser Staatsanwalt war daraufhin sehr glücklich und erhob Anklage, weil er doch alle Punkte zu einer Figur verbinden konnte. Leider hatte unser Staatsanwalt keinen Faible für Ästhetik, denn er bemerkte nicht, daß die verbundenen Punkte keine lustige Figur ergaben sondern ein unschönes Durcheinander von Strichen und Punkten.

Von da an war es dann leicht: Man brauchte in der Hauptverhandlung nur einmal kurz anzutippen und schon fiel das Beweisgebilde in sich zusammen. Das richtige Urteil des Amtsgerichts lautete dann: Freispruch! Dieser entsprach dann aber wenigstens meinem ästhetischen Empfinden.