Geschichten aus dem Alltag eines Anwalts

Sprafke's Blog

LG Baden-Baden: Verboten oder erlaubt? Egal: Jedenfalls nicht strafwürdig

Das Landgericht stellte heute ein Verfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ohne Auflagen gegen meinen Mandanten ein und hob damit eine Geldstrafe in Höhe von € 900 des Amtsgerichts Rastatt wieder auf.

Dem Verfahren war vorausgegangen, daß wegen einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld verhängt werden sollte. Soweit so gut. Allerdings fiel der Bußgeldbehörde auf, daß der Mandant anscheinend nicht über eine Fahrerlaubnis verfügte – jedenfalls war die Behörde davon überzeugt. Die Fahrerlaubnis wurde ihm nämlich vor einigen Jahren wegen Drogen am Steuer entzogen und eine neue Fahrerlaubnis bislang nicht erteilt. Der Mandant nahm sich aber einen Wohnsitz im EU-Ausland und erwarb dort eine neue Fahrerlaubnis, die ihm auch antragsgemäß erteilt worden war.

Die Stadt Karlsruhe stellte sich aber jetzt auf den Standpunkt, daß der Führerschein in Deutschland keine Gültigkeit hat und gab die Sache an die Staatsanwaltschaft Baden-Baden ab. Die erließ auch kurzer Hand einen Strafbefehl und der Mandant wurde vom AG Rastatt verurteilt. Das Landgericht faßte sich aber mehr als nur einen Gedanken dazu und stellte das Verfahren ein.

Das Ergebnis freut den Verteidiger und noch mehr den Mandanten, wobei es auch schaden ist, daß auch nach mittlerweile sieben Jahren die Rechtslage für den Mandanten noch immer nicht geklärt ist. Damit werden sich wahrscheinlich jetzt die Verwaltungsgerichte befassen müssen.