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Sprafke's Blog

LG Baden-Baden: Berufungskammer reduziert Strafe und gibt Bewährung

Eine kleine Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden hat auf meine Berufung hin, ein Urteil des Landgerichts Baden-Baden abgeändert und am Ende noch Bewährung gegeben. Der Mandant wurde mit einer geringen Menge Marihuana von 0,8 Gramm von der Polizei erwischt.

Der Mandant wurde wegen des Verdachts des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (§ 29 BtMG) zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt. Das AG sah keinen Grund, dem Mandanten eine günstige Sozialprognose zu geben und verhängte eine Freiheitsstrafe von 4 Monaten ohne Bewährung. Den Grundsatz, daß solch kurze Freiheitsstrafen nur dann ohne Bewährung angeordnet werden dürfen, wenn es die Verteidigung der Rechtsordnung gebietet, sah das Gericht allerdings auch nicht.

Das Landgericht halbierte nun die Strafe auf 2 Monate und gab Bewährung, sodaß der Mandant nicht ins Gefängnis muß. Eine Freiheitsstrafe bei diesem geringen Vorwurf kam deshalb in Betracht, da er bereits vielfach auffällig geworden ist – allerdings nur im überschaubaren Bereich der Beschaffungskriminalität. Seine schwere Drogensucht geht er jetzt an, einen Therapieplatz hat er bereits. Insoweit wünsche ich viel Erfolg für die Therapie.