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Rede nicht mit der Polizei und lass' dann den Profi ran. Ruf sofort an, wenn Du Kontakt mit der Polizei hast!

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Verteidigung bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz

Legalisierung hin, Legalisierung her: Drogen sind in der Gesellschaft weit verbreitet. Europa erlebt geradezu eine Renaissance des Kokainismus. Seit es die Menschheit gibt, will sie sich berauschen und entdeckt immer wieder neue Mittel und Wege dafür – geradezu instinktiv.

Trotzdem ist der Umgang mit Betäubungsmitteln verboten und wird zum Teil schwer bestraft. Daran wird auch die zukünftige Legalisierung von Cannabis nichts ändern.

Ich verteidige zumeist in größeren Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Insbesondere benötigen Sie bei Vorwürfen des bewaffneten oder bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge einen Profi-Verteidiger.

Bitte haben Sie Verständnis, daß ich die Verteidigung von Beschuldigten, die von der Kronzeugenregelung (§31 BtMG) Gebrauch machen oder dies beabsichtigen, nicht übernehme.