Gerichte sprechen Urteile im Namen des Volkes. Und manchmal würde sich das Volk schämen, wenn es wüßte, was in seinem Namen an deutschen Gerichten so ausgeurteilt wird. Was ist passiert?
Eine Anklage der Staatsanwaltschaft zum zuständigen Schöffengericht wirft dem Angeklagten vor, er habe geringe Mengen Haschisch zunächst verwahrt und im Rahmen eines geselligen Abends an Personen unter 18 Jahren zum unmittelbaren Verbrauch überlassen. Konkret: Er soll ein Pfeifchen gestopft und dieses mit den Jugendlichen als Person über 21 Jahre gemeinsam geraucht haben. Ein Verbrechen, das mit Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis 15 Jahren bestraft wird.
Die Beweisaufnahme war dann erwartungsgemäß äußerst angenehm für die Verteidigung. Sämtliche unmittelbare “Tatzeugen” bestätigten die Einlassung meines Mandanten, es habe zwar tatsächlich eine Haschischpfeife an jenem Abend gegeben, nur er sei nicht der Besitzer des Betäubungsmittels gewesen; dies habe ein Jugendlicher aus der Runde, nennen wir ihn Stefan, mitgebracht und mit einer ebenfalls mitgebrachten Pfeife zum anschließenden Konsum vorbereitet. Die Mine des Staatsanwalts – alleiniger BtM-Dezernent und Hardliner – verfinsterte sich aber, als Stefan als Zeuge vernommen wurde. Der hatte sich nämlich nach eigenem Bekunden dazu entschlossen, eine falsche Verdächtigung zum Nachteil meines Mandanten (so war es überhaupt zum Ermittlungsverfahren gekommen) aufzudecken und nunmehr bei Gericht mit der Wahrheit aus der Deckung zu kommen. Er bestätigte daraufhin die Einlassung des Angeklagten und bestätigte ebenfalls, daß es sich um sein eigenes Betäubungsmittel gehandelt habe, der Angeklagte damit nichts zu tun habe. Weitere fünf Zeugen – allesamt am “Tatabend” anwesend – teilten mit, daß Stefan der Besitzer des Brocken Haschsich war und nicht der Angeklagte.
Verärgert von den Falschbehauptungen der Zeugen bei der Polizei, drohte schließlich der Vorsitzende des Gerichts den Zeugen mit der Auferlegung der Verfahrenskosten. Das Verfahren sei ja auch schließlich durch bewußtes Lügen in Gang gesetzt worden. Der Vorsitzende äußerte dadurch eine vorläufige Bewertung der Beweisaufnahme, deren Ergebnis ganz im Sinne der Verteidigung verlaufen war.
Erwartungsgemäß plädierte der Staatsanwalt und forderte eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten. Es stand noch eine Gesamtstrafenbildung im Raume, die den Mandanten geradewegs in den Knast befördert hätte.
Erwartungsgemäß war dann auch das Urteil: Schuldspruch, 2 Jahre mit Bewährung (Gesamtstrafe). Das Gericht dachte sich bei der Urteilsberatung wohl nicht an die zuvor geäußerte vorläufige Einschätzung des Sachverhalts. Naja, das war nicht weiter tragisch, denn ein Urteil muß natürlich nicht nur mündlich vorgetragen werden; der Amtsrichter muß es auch begründen. Und zwar so, daß der Revisionsrichter beim zuständigen Oberlandesgericht auch damit leben kann. Der konnte das aber nicht. Die eingelegte Sprungrevision hatte Erfolg. Mal wieder mit Ohrfeige für das Amtsgericht B…
Ach ja: Am Ende wurde das Verfahren einfach eingestellt.