Geschichten aus dem Alltag eines Anwalts

Sprafke's Blog

Fahrerlaubnisbehörde gibt nach Gutachten auf.

In einem Verfahren wegen einer beabsichtigten Fahrerlaubnisentziehung aufgrund von Einnahme von Betäubungsmitteln hat die Fahrerlaubnisbehörde nun aufgegeben.  Der Mandant wurde von der Polizei aufgegriffen und gab an, daß er gerade zum ersten Mal in seinem Leben Amphetamin probiert habe, was in strafrechtlicher Hinsicht unproblematisch ist. Allerdings ist die Polizei verpflichtet, diese Angaben der Führerscheinstelle mitzuteilen.

Der Mandant gab nun auf anwaltlichen Rat hin ein Haaranalysegutachten in Auftrag, welches negativ ausfiel, d.h. es konnten kein Nachweis über den tatsächlichen Konsum von Betäubungsmitteln geführt werden. Der Mandant darf seine Fahrerlaubnis jetzt behalten, die Behörde gab auf.