Das allgemeine Strafrecht ist der eigentliche Kernbereich des Strafgesetzbuchs, das keinem anderen Spezialbereich (Steuer- und Zollstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Völkerstrafrecht, Staatsschutz, Betäubungsmittelstrafrecht, Umweltstrafrecht, etc.) zuzuordnen ist. Hier spielen hauptsächlich Körperverletzungsdelikte, Eigentumsdelikte, Nötigung, Sachbeschädigung, usw. eine große Rolle.
Hier werden Sie keinen Spezialisten finden, denn einen Spezialisten für Körperverletzungsdelikte habe ich bisher nicht kennengelernt.
Nur, weil es sich nicht um Spezialmaterie handelt, sollten Sie aber auch und gerade hier einem erfahrenen Strafverteidiger vertrauen, denn auch hier kommt es allein auf die Erfahrung und das Können Ihres Anwalts an. Denn ebenso wenig habe ich bisher einen “Gemischtwarenhändler” als guten Strafverteidiger kennengelernt.
Deshalb gilt: Auch in vermeintlich kleinen Fällen können sich juristische Herausforderungen zeigen, die Sie allein nicht in den Griff bekommen. Vertrauen Sie auch hier dem Profi.