Geschichten aus dem Alltag eines Anwalts

Sprafke's Blog

Verfahren wegen Verdachts der sexuellen Nötigung eingestellt

Von der Staatsanwaltschaft Lörrach kam gestern die erfreuliche Nachricht. Die zuständige Staatsanwältin hat ein Verfahren gegen meinen Mandanten eingestellt, nachdem dieser von einer Nachbarin der sexuellen Nötigung bezichtigt worden war.

Die Frau hatte bei der Polizei ausgesagt, daß der Nachbar sie zunächst geküßt, sie dann im Hausflur an die Wand gedrückt und sie intim berührt habe. Zahlreiche Widersprüche in der Aussage der Anzeiegnerstatterin konnten seitens der Verteidigung als solche entlarvt werden. Die Ermittlungsbehörden, allen voran die Polizei, versuchten – wie so oft und üblich – Druck auf meinen Mandanten auszuüben und ihn zu einem schnellen Geständnis (sprich: Ermittlungserfolg) zu drängen. Er blieb natürlich standhaft. Auch eine offensichtlich widersprüchliche Aussage führt dazu, daß die Anzeigenerstatterin als sog. Geschädigte in den polizeilichen Akten geführt wurde. Auch dieses Verfahren zeigt einmal mehr: Bei Vorwürfen mit sexualstrafrechtlichem Hintergrund und eigentlich immer bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen ist Vorsicht und engagiertes Verteidigerhandeln gefordert.

Es beweist aber leider auch, daß es offensichtlich eine Art Volkssport geworden ist, andere Menschen der Strafverfolgung auszusetzen – und das wider besseres Wissen. Der Ruf meines Mandanten in der näheren Umgebung hat gelitten. Vergewaltiger hatte man ihn gerufen. Die Anzeigenerstatterin muß lernen, daß man nicht derart leichtfertig mit dem Schicksal anderer Menschen umgeht – Schadensersatzansprüche werden derzeit geprüft.