Es gibt Tage, die nicht besser sein könnten. Am vergangenen Freitag war ein solcher Tag. Im Düsseldorfer Terrorprozeß vor dem 6. Staatsschutzsenat schrieb der Hauptangeklagte Saleh A. plötzlich das Drehbuch der Hauptverhandlung um und keiner konnte ihn stoppen. Zum Glück, wie sich herausstellen sollte. Anstatt über seinen eigenen Werdegang in seiner Heimat Syrien detailliert zu berichten, entzog er handstreichartig dem Generalbundesanwalt die Grundlage seiner Vorwürfe gegen meinen Mandanten Mahmoud B. und entlastete ihn vollumfänglich. Ein Moment der Glückseligkeit für den Angeklagten und seine Verteidiger. Aber auch ein Moment der Wut gegen denjenigen, der die falschen Vorwürfe erfunden hatte und es der Bundesanwaltschaft erst möglich machte, Anklage zu erheben.
Der 6. Strafsenat war sichtlich bemüht den Widerruf seiner vorangegangenen Aussagen auf seinen Wahrheitsgehalt zu prüfen. Die Prüfung hielt – gegen den erbitterten Widerstand der Bundesanwaltschaft – stand. Auf meinen Antrag hob der Senat den Haftbefehl noch in der Nacht zum Samstag auf. Mein Mandant ist seit kurz nach Mitternacht wieder ein freier Mann.
Lesenswert hierzu ist der Blogbeitrag von Holger Schmidt.