Geschichten aus dem Alltag eines Anwalts

Sprafke's Blog

LG Baden-Baden: Teilfreispruch und für den Rest Bewährung

Das Landgericht Baden-Baden hat einen Mandanten unter Freispruch im übrigen wegen Besitzes einer nicht geringen Menge Haschisch, Amphetamine, MDMA und Extasy zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt. Das Urteil entsprach damit voll und ganz den Erwartungen und Hoffnungen der Verteidigung. Insgesamt ein gutes Urteil und ein Erfolg für den Mandanten.

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren ohne Bewährung. Sie ließ dabei völlig außer Acht, daß der Mandant über 2 Monate unrechtmäßig in Untersuchungshaft saß, da er in weiten Teilen zu Unrecht belastet worden war, wie die Beweisaufnahme zeigte.  Diesen Umstand übersah die Strafverfolgungsbehörde geflissentlich, nachdem Sie auch noch dem Verteidiger vorgeworfen hatte, den Mandanten mit bewußt wahrheitswidrigem Vortrag zur Freiheit verholfen zu haben. Hätte die Staatsanwaltschaft ihre Hausaufgaben gemacht, so wäre eine Haftbeschwerde gar nicht notwendig geworden.

Nun bleiben nur noch Ansprüche nach StrEG zu prüfen.