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Sprafke's Blog

LG Baden-Baden: Einstellung des Verfahrens wegen Versicherungsbetrugs

Das Landgericht Baden-Baden entschied heute in einem Berufungsverfahren von einer Verurteilung meines Mandanten abzusehen und das Verfahren einzustellen. Statt der ursprünglich durch das Amtsgericht Baden-Baden verhängten Geldstrafe in Höhe von € 900 ordnete das Gericht nur noch eine Geldauflage in Höhe von € 500 an. Somit war das Ziel der Verteidigung erreicht, in jedem Fall eine Verurteilung zu vermeiden und das Führungszeugnis des Mandanten sauber zu halten.

Hintergrund war eine ganze Serie von Betrugstaten eines Versicherungsvertreters einer großen Versicherung. Dieser hatte zur vermeintlichen “Kundenbindung” großzügig Zahlungen der Versicherung in Aussicht gestellt, ohne daß es in den Einzelfällen tatsächlich um Haftpflichtschäden ging. Somit entstand der Versicherung ein relativ großer Schaden und alle Beteiligten wurden strafrechtlich belangt.

Ob nun der Betrugsvorsatz meines Mandanten gefehlt hatte oder die Sache einfach nur nicht strafwürdig war, brauchte heute nicht mehr erörtert zu werden; denn sogar die Staatsanwaltschaft Baden-Baden ließ sich noch in der Berufungshauptverhandlung auf eine Einstellung ein. Eine Seltenheit!

Das Beispiel zeigt, daß selbst bei einem eindeutigen Urteil eines Amtsgerichts, sich auch immer ein zweiter Blick lohnt, ob die Sache nicht durch die Berufung zu einem anderen Ergebnis geführt werden kann. Sprechen Sie mich bei einer Verurteilung einfach an und lassen Sie sich beraten.