Geschichten aus dem Alltag eines Anwalts

Sprafke's Blog

LG Augsburg: Revision gewonnen, dann Freispruch

Am gestrigen Tage endete ein langes Verfahren nach sehr langem und intensiven Kampf vor dem Landgericht Augsburg mit einem Freispruch für den Mandanten. Zunächst erhielt der Mandant einen Strafbefehl. Ihm wurde vorgeworfen unerlaubt Betäubungsmittel erworben zu haben. Damit war er nicht einverstanden und legte Einspruch ein. Er beharrte auf seiner Überzeugung, nichts mit einem Drogengeschäft zu tun gehabt zu haben. Dennoch wurde er durch das Amtsgericht Nördlingen verurteilt.

Dann beauftragte er RA Sprafke für das anstehende Berufungsverfahren vor dem Landgericht Augsburg, das ebenso mit einer Verurteilung endete. Allerdings machte die kleine Strafkammer des Landgerichts so erhebliche Fehler, daß die auf diese Fehler gestützte Revision glatt durchging – eine schallende Ohrfeige für das Landgericht. Das Oberlandesgericht München hob also das Urteil auf und ordnete eine neue Berufungsverhandlung an.

Die Strafkammer, die nun zu entscheiden hatte war offen für die Argumentation des Angeklagten und sprach diesem nunmehr vom Vorwurf des Erwerbs von Betäubungsmitteln frei. Ein riesengroßer Erfolg für den Mandanten, aber auch für den Verteidiger: Denn eine erfolgreiche Revision, verbunden mit einem Freispruch ist eine echte Seltenheit. Der Fall zeigt, daß sich Kämpfen lohnt!