Geschichten aus dem Alltag eines Anwalts

Sprafke's Blog

Keine Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenfahrt

Die Fahrerlaubnisbehörde beabsichtigte, einem Mandanten die Fahrerlaubnis wegen der Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluß zu entziehen. Er wurde mit einem Wert von 2,1 ng/ml THC kontrolliert und kam zur Anzeige. Nach Verhandlungen mit der Behörde konnte man nun doch von einer Entziehung der Fahrerlaubnis absehen. Stattdessen muß er nun regelmäßig beim Gesundheitsamt erscheinen und sich Kontrollen unterziehen. Auch nicht schön, aber besser als eine MPU bestehen zu müssen.