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Sprafke's Blog

Jugenschöffengericht Landau: Schuldspruch – keine Jugendstrafe

Das Jugendschöffengericht Landau hat einen Heranwachsenden unter Anwendung des Jugendstrafrechts wegen Handeltreibens von Marihuana – zum Teil in nicht geringer Menge – schuldig gesprochen und damit von der Verhängung einer Jugendstrafe abgesehen. Insgesamt stand eine Menge von 500 bis 600 Gramm Marihuana im Raum, mit der Handel getrieben worden war. Im Falle der Anwendung des Erwachsenenstrafrechts hätte der Mandant mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe zu rechnen gehabt.

Nach Verständigung mit der Jugendgerichtshilfe konnte von der Anwendung des milderen Jugendrechts ausgegangen werden, da Reifeverzögerungen bei Tatbegehung vorlagen. Letztlich konnte man aber nicht mit Sicherheit feststellen, ob schädliche Neigungen beim Angeklagten vorhanden waren, warum sich die Verhängung einer Jugendstrafe verbot.

Insgesamt kann sich der Mandant über ein erfreuliches Ergebnis der Hauptverhandlung freuen, zumal auch die Kosten des Verfahrens der Staatskasse zur Last fallen. Lediglich eine kleine Geldauflage  muß jetzt noch bezahlt werden.

Daniel Sprafke, Rechtsanwalt für Strafrecht und Bußgeldsachen in Baden-Baden und Offenburg