Der 6. Strafsenat für Staatsschutzsachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat gestern, am 13.12.2017, meinen Mandanten von Vorwürfen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (IS) sowie der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat freigesprochen. Gegenstand des Verfahrens waren angebliche Anschlagspläne des IS (Syrien) in der Düsseldorfer Altstadt (Berichterstattung 2016).
Bereits von Anfang an bestanden erhebliche Zweifel an der Substanz der Vorwürfe. Überraschenderweise gab es von Anfang an keinerlei objektiven Beweise für die Vorwürfe – außer der belastenden Aussage einer zweifelhaften Auskunftsperson, der Mitbeschuldigte Saleh A.
Auf meinen Antrag hin wurde mein Mandant bereits im Juli 2017 nach 13 Monaten unschuldig in Untersuchungshaft entlassen und nunmehr freigesprochen. Nachdem auch der Generalbundesanwalt einen entsprechenden Antrag gestellt hat, ist davon auszugehen, daß das Urteil rechtskräftig wird.